Geschaftsbedingungen

Terms and conditions

V.O.F. Disc Golf Noord-Holland
KVK: 87237784
Versie: 1.001
Datum: 17-06-2023

Article 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in einer Vereinbarung, auf die sie anwendbar sind, gelten die folgenden Definitionen:

Veranstalter
Disc Golf Noord-Holland
Klient
Die (juristische) Person, die den Veranstalter mit der Beratung, Organisation oder Durchführung einer Aktivität oder sonstigen Dienstleistung oder Tätigkeit im Rahmen des Geschäftsbetriebs des Veranstalters beauftragt hat. Wenn Sie Ihre Buchung über einen Vermittler tätigen, ist der Vermittler der Kunde.
Teilnehmer
Jede natürliche Person, die tatsächlich an Material, Arrangement und/oder Aktivität von Disc Golf Noord-Holland teilnimmt oder diese nutzt.
Vereinbarung
Jeder zwischen Veranstalter und Auftraggeber geschlossene Vertrag über die Organisation und das Anbieten von Veranstaltungen und Dienstleistungen.
Aktivität
Dienstleistung des Veranstalters, an der eine natürliche Person teilnehmen kann, wie zum Beispiel das Spielen von Discgolf, eine Führung oder die Teilnahme an einer Klinik oder Veranstaltung. In den meisten Fällen muss dem die Platzierung von Büchern vorausgehen.
Buchung
Reservierung für die Teilnahme an einer Aktivität zu einem bestimmten Zeitpunkt. Je nach Aktivität kann dies Schulungen, Führungen oder die Ausleihe von Materialien umfassen.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. "https://discgolfnoordholland.nl/" und alle Unterordner davon.
  2. Eine Buchung bei der Organisation vornehmen.
  3. Teilnahme an einer Aktivität.
  4. Die Nutzung der Einrichtungen und Materialien des Veranstalters. Dies betrifft Tees, Körbe, Teeschilder und Scorekarten sowie andere Materialien.
  5. Sämtliche Angebote, Verträge, Kostenvoranschläge, Kostenvoranschläge und dergleichen des Veranstalters sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, völlig unverbindlich und abhängig von der Verfügbarkeit.
  6. Vereinbarungen in einem von allen beteiligten unterzeichneten Vertrag können ausnahmen von einer oder mehreren bedingungen dieser allgemeinen geschäftsbedingungen darstellen.
  7. Wenn ein neues angebot unterbreitet wird, wird das vorherige angebot sofort ungültig.
  8. Die nichtigkeit eines oder mehrerer artikel berührt nicht die gültigkeit und anwendung der anderen artikel.
  9. Weicht die annahme des auftraggebers vom angebot des veranstalters ab, so kommt der vertrag nicht zustande, es sei denn, dies wurde vom veranstalter schriftlich bestätigt.

Artikel 3: Zustandekommen der Vereinbarung

Sie stimmen diesen Bedingungen zu, wenn eine oder mehrere der folgenden situationen zutreffen:

  1. Wenn Sie diese website nutzen.
  2. Wenn Sie die buchung über die website schriftlich oder mündlich bestätigen.
  3. Wenn Sie mündlich oder schriftlich (auf papier oder per e-mail) einen Buchungsauftrag zur Vorbereitung eines Programms durch den Veranstalter erteilen.
  4. Bei der mündlichen oder schriftlichen bestätigung sonstiger vereinbarungen durch Sie nur dann, wenn dies auch vom veranstalter ausdrücklich bestätigt wurde.
  5. Wenn Sie an einer aktivität teilnehmen.
  6. Bei der nutzung von materialien, die Ihnen der veranstalter zur verfügung stellt.

Artikel 4: Gültigkeitsdauer

Diese Bedingungen haben folgende Gültigkeitsdauer:

  1. Beim betrachten der website. Von dem moment, in dem Sie die website betreten, bis zu dem moment, in dem Sie sie verlassen.
  2. Bei der buchung. Ab dem Tag Ihrer buchung bis zum ende der gebuchten aktivitäten.
  3. Bei telefonischer anmeldung. Ab dem Tag der anmeldung. bis die gebuchten aktivitäten beendet sind.
  4. Mit einer schriftlichen anmeldung (auf papier oder per e-mail) . Vom tag des eingangs der anmeldung beim veranstalter bis zum ende der gebuchten aktivitäten.
  5. Während der teilnahme an den gebuchten aktivitäten. Vom beginn der gebuchten aktivität bis zum ende der gebuchten aktivität.
  6. Bei der nutzung unserer materialien und/oder einrichtungen.
  7. Sofern nicht anders vereinbart, sind optionen 7 tage gültig, gerechnet ab dem datum der rückbestätigung durch den veranstalter.
  8. Bei schriftlichen anmeldungen per Post gelten diese allgemeinen geschäftsbedingungen ab dem tag des eingangs.
  9. Der Kunde kann dem veranstalter die ablehnung eines oder mehrerer artikel aus diesen allgemeinen geschäftsbedingungen bis zu 7 tage nach bestätigung einer buchung mitteilen. Die ablehnung ist erst nach genehmigung und bestätigung durch den veranstalter gültig.
  10. Durch die unangekündigte Nutzung von einrichtungen und materialien entfällt die möglichkeit, diese allgemeinen geschäftsbedingungen abzulehnen.

Artikel 5: Datenschutz

  1. Der veranstalter respektiert die privatsphäre jedes Kunden, teilnehmers und besuchers und stellt sicher, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen daten vertraulich und im einklang mit dem GDPR gesetz verarbeitet werden.
  2. Für alle beteiligten gilt: Vertrauliche informationen dürfen nicht ohne ausdrückliche zustimmung der anderen partei an dritte weitergegeben werden.
  3. Die cookies von "https://discgolfnoordholland.nl/" und allen unterordnern davon speichern nur das, was technisch notwendig ist, um die website sicher zu nutzen.
  4. Die cookies auf dieser website sammeln keine daten für verkaufs- oder marketingzwecke.
  5. Durch die nutzung dieser website stimmen Sie der platzierung dieser cookies automatisch zu.
  6. Mit der buchung erteilt der kunde dem veranstalter die erlaubnis, einen oder mehrere der folgenden punkte durchzuführen:
    1. Verarbeitung und speicherung Ihres namens, firmennamens, kontaktdaten.
    2. Weitergabe Ihrer personenbezogenen daten an den/die betreffenden dritten, sofern dies erforderlich ist. Dies ist beispielsweise der zahlungsanbieter, wenn Sie online bezahlen.
    3. Wenn der veranstalter eine gerichtliche anordnung erhält, die ihn zur bereitstellung bestimmter informationen verpflichtet, wird der veranstalter dieser nachkommen.
  7. Je nachdem, welche einrichtung Sie nutzen, verwenden bestimmte dritte nur die personenbezogenen daten, die für die erbringung der jeweiligen dienstleistung oder des jeweiligen auftrags durch den dritten erforderlich sind.
  8. Die dritten, die zugriff auf die relevanten personenbezogenen daten haben, sind je einrichtung:
    1. Die website https://discgolfnoordholland.nl: Intelligentes Web, website-Designer und hosting.
    2. Das buchungsmodul: Recras, inhaber und manager des buchungssystems.
    3. Rücksprache mit: dem jeweiligen trainer oder coach.

Artikel 6: Eigentum an inhalten

Ohne die ausdrückliche genehmigung von Disc Golf Noord-Holland ist es nicht gestattet, layout, bilder, texte oder andere formen von inhalten auf dieser Website (https://discgolfnoordholland.nl/) oder an anderen orten, an denen wir Informationen präsentieren/veröffentlichen, zu kopieren. und/oder bearbeiten.

Artikel 7: Buchung, reservierung und teilnahme

  1. Der kunde haftet gesamtschuldnerisch für alle verpflichtungen aus diesem Vertrag. 
  2. Die bestätigung einer buchung ist verbindlich und verpflichtet den kunden zur zahlung der vom kunden gebuchten Leistungen.
  3. Jedes angebot von Disc Golf Noord-Holland ist unverbindlich und vorbehaltlich ausreichender verfügbarkeit.
  4. Nach der reservierung erhält der vertragspartner, sofern nicht anders angegeben, eine reservierungsbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.
  5. Der Veranstalter behält sich das recht vor, gegebenenfalls dritte mit der durchführung und/oder Moderation der angebotenen einrichtungen zu beauftragen.

Artikel 8: Kommerzielle nutzung unserer einrichtungen

  1. Nach absprache ist eine gewerbliche nutzung unserer räumlichkeiten gegen eine gebühr von 8,00 € p.p. möglich. (inkl. veranstalter).
  2. Bei unabsprachegerechter inanspruchnahme unserer räumlichkeiten stellen wir als ersatz für den betriebsausfall 500,00 € in Rechnung.

Artikel 9: Änderung(en) durch den Kunden

  1. Sind nur gültig, wenn dies vom veranstalter schriftlich und/oder ausdrücklich bestätigt wurde.
  2. Als änderungsdatum gilt das eingangsdatum. Der kunde kann die angegebene teilnehmerzahl bis zu 7 werktage vor der aktivität stornieren. Innerhalb dieser frist ist eine Minderung durch den Auftraggeber, teilweise im zusammenhang mit vereinbarungen mit dritten und der Verwaltung, nicht mehr möglich. Außerhalb dieses zeitraums kann Disc Golf Noord-Holland bereits entstandene kosten in Rechnung stellen.
  3. Die mengenänderung ist beim ersten mal kostenlos. Jedes mal nach dem ersten mal berechnen wir verwaltungskosten, wie in artikel 12.8 beschrieben.

Artikel 10: Stornierung einer Buchung

  1. Der kunde kann die angegebene teilnehmerzahl bis zu 7 werktage vor der aktivität stornieren.
  2. Der kunde ist verpflichtet, ab 7 tage vor der aktivität zu zahlen.
  3. Der veranstalter behält sich das recht vor, buchungen zu stornieren oder den zugang zu ihnen zu verweigern, wenn er aufgrund von überbuchung, höherer gewalt oder wenn ein oder mehrere teilnehmer belästigungen oder unannehmlichkeiten verursachen, dazu gezwungen ist. Der veranstalter wird dem kunden eine solche stornierung schnellstmöglich mitteilen, wobei dem kunden lediglich die möglichkeit einer umbuchung zusteht.
  4. Der kunde kann die angegebene teilnehmerzahl bis zu 7 werktage vor der aktivität stornieren. Die stornierung ist erst gültig, wenn sie vom veranstalter datiert und bestätigt wird.
  5. Der kunde ist verpflichtet, ab 7 tage vor der aktivität zu zahlen.
  6. Der kunde ist nicht berechtigt, zahlungen aufzurechnen und/oder auszusetzen, es sei denn, es handelt sich bei dem kunden um eine natürliche person, die nicht in ausübung einer beruflichen tätigkeit handelt.
  7. Nach vertragsabschluss, wenn es sich um einen gesamtwert von weniger als 1.000 € handelt, wie in artikel 1.1 beschrieben. Im falle einer stornierung schuldet der kunde folgende prozentsätze des gesamten rechnungsbetrags: 7 bis 0 tage vor dem vereinbarten termin für die vertragserfüllung: 100 %. Das recht des veranstalters, den tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, sofern dieser höher ist, bleibt hiervon unberührt. Verschiebt der kunde die reservierung, gilt dies als stornierung, es sei denn, es wird einvernehmlich mit dem veranstalter ein neuer leistungstermin festgelegt, an dem die veranstaltung stattfinden kann, und eine einigung hinsichtlich des kaufpreises erzielt.
  8. Nach vertragsabschluss, wenn es sich um einen gesamtwert von mehr als 1.000 € handelt, wie in artikel 1.1 beschrieben. Im falle einer stornierung schuldet der kunde folgende prozentsätze des gesamten rechnungsbetrages:
    1. Mehr als 8 wochen vor dem vereinbarten termin für die vertragserfüllung: 10 %.
    2. 8-4 wochen vor dem vereinbarten vertragsabschlusstermin: 20 %.
    3. 4-2 wochen vor dem vereinbarten vertragsabschlusstermin: 33 %.
    4. 2-1 wochen vor dem vereinbarten termin für die vertragserfüllung: 50 %.
    5. 7-0 tage vor dem vereinbarten termin der vertragserfüllung: 100 %.
  9. Das recht des veranstalters, den tatsächlich entstandenen schaden geltend zu machen, sofern dieser höher ist, bleibt hiervon unberührt. Dabei kann es sich um bereits eingekaufte materialien, gastronomiebetriebe oder beauftragte Dritte handeln. Verschiebt der auftraggeber die veranstaltung, gilt dies als Absage, es sei denn, es wird einvernehmlich mit dem veranstalter ein neuer leistungstermin festgelegt, an dem die veranstaltung stattfinden kann, und eine einigung hinsichtlich des kaufpreises erzielt.
  10. Der veranstalter behält sich das recht vor, buchungen zu stornieren oder den Zugang zu ihnen zu verweigern, wenn er aufgrund von überbuchung, höherer gewalt oder wenn ein oder mehrere teilnehmer belästigungen oder unannehmlichkeiten verursachen, dazu gezwungen ist. Der veranstalter wird den Kunden über eine solche stornierung schnellstmöglich informieren, wobei dem kunden lediglich ein anspruch auf die möglichkeit einer umbuchung zusteht.

Artikel 11: Zahlung

  1. Sofern der kunde nicht gemäß diesen allgemeinen geschäftsbedingungen storniert, ist der kunde zur zahlung des gesamten betrags verpflichtet. Auch wenn weniger teilnehmer an der aktivität teilnehmen, als gebucht ist.
  2. Der kunde muss den gesamtbetrag innerhalb von 7 tagen in Euro bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Liegen zwischen dem buchungszeitpunkt und dem gebuchten datum weniger als 7 Tage, muss der kunde spätestens 3 Tage im voraus bezahlen.
  4. Abweichende zahlungsvereinbarungen haben nur dann gültigkeit, wenn dies von der organisation ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
  5. Wenn der kunde nicht gemäß diesen allgemeinen geschäftsbedingungen zahlt, gerät er in verzug und der veranstalter behält sich das recht vor, einen prozentsatz auf den fälligen betrag zu berechnen und/oder einen gerichtsvollzieher oder ein inkassobüro gemäß den allgemeinen geschäftsbedingungen zu beauftragen gesetz und eine weitere inverzugsetzung des veranstalters ist nicht erforderlich. erforderlich.
  6. Der Gesamtpreis der Leistungen wird spätestens bei vertragsabschluss bekannt gegeben.

Artikel 12: Preise

  1. Die vom veranstalter angegebenen preise verstehen sich in Euro und verstehen sich inklusive mehrwertsteuer.
  2. Sonstige kosten, wie etwa transaktionskosten, sind im angegebenen gesamtpreis enthalten.
  3. Es fallen keine reservierungskosten an.
  4. Der preis/die Summe beinhaltet nicht:
    1. Transport zum und vom standort(en).
    2. Die kosten für reisegepäck, reiseunfall-, kranken- und reiserücktrittsversicherung.
    3. Mögliche Kosten für Verbräuche und zusätzlich eingesetzte Materialien.
  5. Der kunde bzw. teilnehmer ist verpflichtet, die ihm in rechnung gestellten mehrkosten zu tragen, wenn die vertragserfüllung in irgendeiner weise aufgrund eines von ihm zu vertretenden umstands beeinträchtigt wurde.
  6. Sollten mehr kosten anfallen als gebucht, beispielsweise weil mehr teilnehmer an der aktivität teilnehmen, werden diese aufgrund einer nachkalkulation berechnet und müssen vor ort beglichen werden.
  7. Bei verzug einer oder mehrerer zahlungen schuldet der kunde zinsen in höhe von 1 % pro monat, es sei denn, die gesetzlichen zinsen sind höher, in diesem fall sind die gesetzlichen Zinsen fällig. Die zinsen auf den fälligen betrag werden ab dem zeitpunkt des verzugs des kunden bis zum zeitpunkt der zahlung des gesamten fälligen betrags berechnet.
  8. Bei nachträglicher berechnung sind sowohl die mehrkosten als auch die verwaltungskosten innerhalb von 7 tagen zu begleichen.
  9. Falls verwaltungskosten anfallen, beträgt dieser € 20,00.
  10. Der veranstalter behält sich das recht vor, den preis vor einer buchung zu ändern, wenn aufgrund von preiserhöhungen dritter, einschließlich der geltenden mehrwertsteuervorschriften, hierfür anlass besteht.

Artikel 13: Haftung

  1. Der teilnehmer bzw. besucher ist verpflichtet, die vorschriften, die hausordnung und/oder deren änderungen einzuhalten und den anweisungen des veranstalters, der ausbilder, aufsichtspersonen oder anderer diensthabender Personen, wie z. B. der feuerwehr oder der polizei, folge zu leisten.
  2. Der kunde, der den vertrag im namen oder zu gunsten der teilnehmergruppe abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle verpflichtungen aus diesem vertrag.
  3. Bei nutzung unserer einrichtungen oder materialien ohne vorherige ankündigung haften alle teilnehmer gesamtschuldnerisch.
  4. Bei einem verstoß gegen einen oder mehrere punkte dieser geschäftsbedingungen kann der veranstalter die betroffene einzelperson oder gruppe zum verlassen des veranstaltungsortes verpflichten.
  5. Entstehen dem veranstalter durch das Handeln des teilnehmers kosten, beispielsweise durch unsachgemäßen materialeinsatz, kann der veranstalter dem teilnehmer kosten in Rechnung stellen.
  6. Die Eltern bzw. gesetzlichen vertreter tragen jederzeit das volle schadensrisiko, wenn ein minderjähriger (< 18 jahre) eine aktivität besucht oder daran teilnimmt.
  7. Der veranstalter kann den teilnehmern während der aktivitäten materialien leihweise zur verfügung stellen. Der teilnehmer garantiert, dass er die materialien nur für den zweck verwendet, für den sie ihm zur verfügung gestellt wurden, und mit diesen materialien sorgfältig umgeht.
  8. Bei verlust oder missbrauch der von der organisation dem teilnehmer geliehenen materialien wird der schaden vom kunden ersetzt. Im falle der weigerung, den schaden zu ersetzen, wird ein inkassounternehmen mit der begleichung des schadens beauftragt. Im falle eines diebstahls wird der veranstalter anzeige bei der polizei erstatten.
  9. Für folgende punkte übernimmt der veranstalter keine haftung:
    1. Teilnahme einer einzelperson an aktivitäten und betreten unserer standorte.
    2. Beschädigung oder verlust Ihrer disc oder anderen eigentums. Bei verlust berechnet der veranstalter € 5,00 pro verlorener Scheibe.
    3. Käufe oder reservierungen über dritte.
    4. Anpassung des gebuchten programms oder schäden, die den teilnehmern aufgrund von verspätungen, technischen ausfällen, wetterbedingungen, natürlichen einflüssen, streiks, krankheit oder einer situation höherer gewalt entstehen.
    5. Indirekte schäden und schäden durch tod, verletzung, unfall, verletzung, verlust, beschädigung oder diebstahl, die der besucher während oder infolge seines besuchs der veranstaltung erleidet.
    6. Handlungen und einflussnahmen dritter, die nicht unmittelbar an der vertragsdurchführung beteiligt waren.
    7. Schäden oder verletzungen, die dadurch entstehen, dass eine person oder das eigentum anderer personen am standort eines veranstalters getroffen wird.
    8. Die beurteilung, ob der teilnehmer in ausreichender verfassung ist, um die relevanten aktivitäten auszuüben.
    9. Etwaige ungenauigkeiten in einem angebot des veranstalters.
    10. Etwaige ungenauigkeiten in den vom veranstalter oder dritten bereitgestellten informationen, auch wenn der dritte dem veranstalter produkte oder dienstleistungen zur verfügung stellt.
  10. Der veranstalter wird sich bemühen, das veranstaltungsprogramm so weit wie möglich gemäß dem angekündigten zeitplan durchzuführen. Für abweichungen von diesem zeitplan übernimmt der veranstalter jedoch keine haftung. Darüber hinaus übernimmt der Veranstalter keine haftung für den inhalt und die art und weise der durchführung des veranstaltungsprogramms, insbesondere auch nicht für die länge des programms.
  11. Vorbehaltlich der übrigen bestimmungen der allgemeinen geschäftsbedingungen beträgt die verjährungsfrist für sämtliche ansprüche und einreden gegen den veranstalter ein jahr.
  12. Jeder anspruch des kunden auf schadensersatz muss dem veranstalter innerhalb von acht kalendertagen nach dem tag mitgeteilt werden, an dem der kunde von dem schaden und der haftung des veranstalters kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erkennen können. Ein gesetzlicher anspruch des auftraggebers auf schadensersatz verjährt in jedem fall achtzehn monate nach dem schadenverursachenden ereignis.
  13. Im falle einer haftung des veranstalters beschränkt sich die haftung des veranstalters auf den von seiner versicherung ausgezahlten betrag zuzüglich der höhe der in den versicherungsbedingungen genannten selbstbeteiligung. Sollte, aus welchen gründen auch immer, keine leistung im Rahmen der versicherung erbracht werden, ist die haftung stets auf den rechnungsbetrag, maximal jedoch auf € 10.000,- begrenzt.
  14. Die in artikel 12 genannten haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der schaden auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit des veranstalters oder seiner erfüllungsgehilfen beruht.
  15. Für die tätigkeit des veranstalters gilt niederländisches recht. Alle streitigkeiten, auch solche, die nur von einer der Parteien als solche angesehen werden und die sich aus einer mit dem veranstalter geschlossenen vereinbarung ergeben, können nur von dem nach den regeln der absoluten zuständigkeit zuständigen gericht entschieden werden, es sei denn veranstalter und auftraggeber haben vereinbart, die streitigkeit untereinander zu klären oder die streitigkeit einer schlichtungsstelle vorzulegen.
  16. Vor der anrufung der gerichte sind die parteien verpflichtet, alle anstrengungen zu unternehmen, um den streit in gegenseitiger absprache beizulegen.

Artikel 14: Beschwerden

  1. Trotz aller bemühungen und bedenken ist es immer noch möglich, dass der kunde oder teilnehmer eine beschwerde hat. diese reklamation muss direkt dem ansprechpartner/vorgesetzten gemeldet werden, damit der mangel bzw. die reklamation möglichst zur zufriedenheit des auftraggebers gelöst wird.
  2. Sollte die beschwerde vor ort nicht zufriedenstellend gelöst werden können, kann der auftraggeber/teilnehmer dies dem veranstalter spätestens innerhalb von 7 tagen nach ende der aktivität schriftlich und unter angabe von gründen mitteilen.

Artikel 15: Änderung der bedingungen

Der veranstalter behält sich das recht vor, die allgemeinen geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle version finden Sie jederzeit auf unserer website: "https://discgolfnoordholland.nl/algemene-voorwaarden".